GKV nach Anwärterzeit?

Expertenfrage: Ich bin vor kurzem auf die Behauptung gestoßen, dass man (als privat versicherter) zwischen der Anwärterzeit und der Verbeamtung auf Probe in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln könne. Das höre ich allerdings zum ersten Mal.

Stimmt die Aussage also? Hängt es vom Bundesland ab? Es ist ziemlich schwierig, dazu irgendwelche Informationen zu finden.